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Die sonderpädagogischen Kleinklassen an der Hans-Fallada-Schule:„Schule Inklusiv“
In der flexiblen schulbezogenen Sozialarbeit fördern wir Kinder und Jugendliche in temporären Lerngruppen, für die der Schulalltag eine besondere Herausforderung darstellt.
Die sonderpädagogischen Kleinklassen „Schule inklusiv“ sind ein Projekt an der Hans-Fallada-Schule in Kooperation mit der tandem BTL und dem Jugendamt Neukölln. Das Angebot richtet sich in der Regel an Schüler*innen der 1.- 3. Klasse und deren Familien aus dem Einzugsgebiet Nord Neukölln.
Unsere Ziele
Die Schüler*innen werden in „Schule inklusiv“ gefördert, um nach spätestens drei Jahren in einer Grundschulklasse weiterlernen zu können. Deshalb streben wir mit unseren Schüler*innen folgende Ziele an:
- höhere emotionale Stabilität
- soziale Kompetenzerweiterung in Gruppensituationen
- Aufbau positiver Kommunikationsstrukturen
- Angemessener Lern- und Leistungszuwachs
Gemeinsam mit der Herkunftsschule planen wir die Reintegration der Schüler*innen in eine Grundschulklasse und setzen diese gemeinsam um.
Das Konzept von „Schule inklusiv“
Das pädagogische Konzept basiert auf den Grundlagen des entwicklungspädagogischen Unterrichts (ETEP©). In unseren drei temporären Lerngruppen werden jeweils sechs Schüler*innen gefördert. Die pädagogische Arbeit setzen wir in multiprofessionellen Teams um: Sonderpädagog*innen, Sozialpädagog*innen und Facherzieher*innen für Integration fördern die Schüler*innen in den drei Lerngruppen.
Die Eltern- und Familienarbeit ist wesentlicher Baustein des Konzeptes.
Tagesablauf
Die Schüler*innen haben am Vormittag bis zu 5 Stunden Unterricht, anschließend Mittagessen und gebundene Freizeit inklusive Einzel- und Gruppenförderung.
Voraussetzungen für die Aufnahme
In dem Projekt werden Schüler*innen der Schulanfangsphase (1/2) aufgenommen, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung haben.
Weitere Voraussetzungen:
- Die Schüler*innen wohnen in Nord-Neukölln.
- Die Schüler*innen haben den Förderschwerpunkt „emotionale-soziale Entwicklung“ oder haben diesen beantragt.
- Die schulischen pädagogischen Maßnahmen in der Herkunftsschule sind ausgeschöpft.
- Den Schüler*innen wurde §35a oder §53 SGB VIII zugesprochen.
- Das Jugendamt befürwortet und finanziert die Maßnahme.
- Die Erziehungsberechtigten sind bereit zu einer intensiven Zusammenarbeit.
Die Förderung kann je nach Aufnahmezeitpunkt über bis zu drei Schuljahre erfolgen.
Finanzierung:
Die temporären Lerngruppen an der Hans-Fallada-Schule „Schule inklusiv“ werden im Rahmen der Hilfen zur Erziehung an Schulen finanziert. Gemeinsam mit dem Jugendamt, der Schule und den Eltern wird die Hilfe zur Erziehung (SGB VIII, § 27.2) beantragt und begleitet.